In Absprache mit unsere Fraktion und den Kreisvorstand der LINKEN in Wiesbaden möchte ich, Hartmut Bohrer (Fraktionsvorsitzender), Ihnen als Antwort übermitteln, dass wir alle ihre fünf Fragen eindeutig mit JA beantworten.

Am 23. Februar 2016 findet um 17:30 im Rathaus Wiesbaden am Schloßplatz 6 im Raum 22 (EG) eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr statt. Die Fraktion LINKE&PIRATEN haben hierzu am 17.02.2016 einen Antrag zur Förderung von Baugemeinschaften mit folgendem Wortlaut eingereicht:

Über eine Veranstaltung am 26. Januar 2016 im Rathaus war u.a. in der Presse (Rhein-Main-Presse, 28.01.2016) zu lesen: „Wie in Mainz, sollte auch in Wiesbaden in Zukunft ein Teil der Fläche von Baugebieten für private Baugemeinschaften reserviert werden. Über zehn Prozent wären ein guter Wert, sagte der Leiter des Stadtplanungsamts, Thomas Metz, bei einer Veranstaltung mit der Kasteler Initiative für eine bürgerinitiierte Quartierentwicklung.“ Weiterhin heißt es in diesem Artikel: „Die Stadt fördere gemeinschaftliches Bauen und habe in der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) dafür eine Koordinierungsstelle für Wohninitiativen eingerichtet. Dort gebe es Kompetenz und Erfahrung, um Baugemeinschaften zu unterstützen, sagte der Architekt Hans Vollmar, Leiter der Stelle. Nützlich wäre es, gemeinschaftliches Bauen als eine Zielgröße im Stadtentwicklungskonzept „Wiesbaden 2030“ zu verankern.“

Im Hinblick auf das starke Interesse von an Baugemeinschaften interessierten Bürgerinnen und Bürgern und der Notwendigkeit, Baugemeinschaften auch im Interesse der Stadtentwicklung zu fördern, wolle der Ausschuss beschließen:

Der Magistrat möge erklären,

ob von ihm eine Quote von mind. 10% für Baugemeinschaften auf städtischen Entwicklungsflächen und hierzu zeitnah ein Modellprojekt befürwortet werden und welche Flächen hierzu in Frage kämen,

wann mit einer Sitzungsvorlage zu rechnen ist, die diese Quote von mind. 10% verankert und

welche Unterstützungen von Baugemeinschaften über die von der SEG-Koordinierungsstelle hinaus zugesagte geplant sind, wie Abgabe von Grundstücken zu Festpreisen, Vergabe von Grundstücken in Erbpacht, Moderation, fachliche Begleitung oder andere.

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